Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB der Venturo GmbH (coompanion), Stand: 02.05.2025.
coompanion ist eine Marke der Venturo GmbH
Hinweis
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen. Maßgeblich ist die deutsche Fassung.
1. Geltungsbereich, Begriffe
- Diese AGB gelten für alle Angebote, Vertragsabschlüsse und Leistungen der Venturo GmbH („Auftragnehmer“) gegenüber Unternehmen i. S. d. § 14 BGB („Auftraggeber“).
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer sie schriftlich bestätigt.
- Leistungen sind Beratungs-, Konzeptionierungs-, Implementierungs-, Schulungs- und Unterstützungsleistungen sowie ggf. Erstellung von Arbeitsergebnissen.
2. Vertragsgrundlagen, Reihenfolge
- Vertragsbestandteil in folgender Reihenfolge (höchste Priorität zuerst): (a) Auftragsbestätigung/Rahmenvertrag (MSA), (b) Angebots-/Leistungsbeschreibung (SoW), (c) Service Level Agreement (SLA), (d) Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), (e) diese AGB.
- Bei Widersprüchen gilt die Rangfolge aus Abs. 1.
3. Leistungsart, Mitwirkungspflichten
- Sofern nicht ausdrücklich als Werkleistung (mit Erfolg/Abnahme) vereinbart, erbringt der Auftragnehmer Leistungen als Dienstleistung (kein bestimmter Erfolg geschuldet).
- Der Auftraggeber stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Ansprechpartner, Testumgebungen und Entscheidungen rechtzeitig bereit und sorgt für die erforderlichen Rechte.
- Verzögert oder unterlässt der Auftraggeber Mitwirkungen, verlängern sich Fristen angemessen; Mehraufwände gehen zu seinen Lasten.
4. Leistungsänderungen (Change Requests)
- Änderungswünsche sind schriftlich zu stellen. Der Auftragnehmer teilt Auswirkungen auf Aufwand, Termine und Vergütung mit. Änderungen werden erst mit schriftlicher Bestätigung wirksam.
- Der Auftragnehmer kann die Ausführung bis zur Einigung aussetzen.
5. Vergütung, Auslagen, Zahlungsbedingungen
- Vergütung nach Angebot/SoW: Zeit & Material oder Festpreis.
- Nebenkosten (Reise, Übernachtung, Spesen, Fremdleistungen) werden nach Nachweis ersetzt, sofern im Angebot vorgesehen.
- Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen fällig. Bei Verzug gelten die gesetzlichen Regelungen; Zurückbehaltungsrechte nur bei unbestrittenen/rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen.
6. Termine, Verzug
- Termine sind nur verbindlich, wenn schriftlich als fix vereinbart.
- Bei höherer Gewalt bzw. Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs (z. B. Ausfälle von Drittanbietern/Netzen) ruhen Leistungspflichten für die Dauer der Störung.
7. Abnahme (nur bei Werkleistungen)
- Bei werkvertraglichen Ergebnissen meldet der Auftragnehmer die Abnahmebereitschaft. Der Auftraggeber prüft unverzüglich; wesentliche Mängel sind schriftlich zu rügen.
- Erfolgt innerhalb von 10 Werktagen keine Abnahme oder Mängelrüge und wird das Werk produktiv genutzt, gilt die Abnahme als erfolgt.
- Bei wesentlichen Mängeln hat der Auftragnehmer nachzubessern; weitergehende Rechte bleiben unberührt.
8. Nutzungsrechte, Arbeitsergebnisse, Open Source
- Der Auftraggeber erhält an individuell erstellten Arbeitsergebnissen (Konzepte, Dokumente, Skripte, Konfigurationen) ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene Zwecke. Weitergabe an Dritte nur, soweit für den Vertragszweck erforderlich.
- Vorgefertigte Bausteine/Frameworks/Methoden bleiben im Eigentum des Auftragnehmers; der Auftraggeber erhält daran ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht für den Vertragszweck.
- Werden Open-Source-Komponenten eingesetzt, gelten deren Lizenzen ergänzend; der Auftraggeber wird hierüber informiert.
9. Schutzrechte Dritter (Freistellung)
Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von Ansprüchen Dritter wegen behaupteter Verletzung von Schutzrechten durch vom Auftragnehmer erstellte Arbeitsergebnisse frei, soweit der Auftraggeber sie unverändert und vertragsgemäß nutzt. Voraussetzung ist unverzügliche schriftliche Mitteilung und alleinige Verteidigungsführung durch den Auftragnehmer.
10. Vertraulichkeit, Referenznennung
- Beide Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte Informationen des jeweils anderen vertraulich (2 Jahre ab Vertragsende).
- Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber als Referenz nennen (Name/Logo, Projekttitel in allgemeiner Form), sofern der Auftraggeber dem nicht schriftlich widerspricht.
11. Datenschutz, AVV
- Personenbezogene Daten werden gemäß DSGVO verarbeitet. Details regelt ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO), soweit erforderlich.
- Der Auftraggeber bleibt Verantwortlicher i. S. d. DSGVO; er stellt die Rechtmäßigkeit der überlassenen Daten sicher.
12. Subunternehmer
Der Auftragnehmer darf geeignete Subunternehmer einsetzen; er bleibt für deren Leistung verantwortlich. Subunternehmer mit Zugriff auf personenbezogene Daten werden in der AVV benannt.
13. Gewährleistung und Haftung
- Für Dienstleistungen gilt die gesetzliche Mängelhaftung nicht; es besteht Leistungspflicht nach anerkannten Standards.
- Principles of liability:
- Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sowie bei Schäden aus Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“); dann begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
- Für Datenverlust haftet der Auftragnehmer nur in Höhe des typischen Wiederherstellungsaufwands, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung eingetreten wäre.
- Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
14. Wettbewerbsverbot / Abwerbung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und 12 Monate danach keine Mitarbeitenden des Auftragnehmers aktiv abzuwerben. Bei Verstoß ist eine angemessene Vertragsstrafe, in Höhe von 15.000€ fällig.
15. Laufzeit, Kündigung
- Sofern nicht anders vereinbart, läuft der Vertrag projektbezogen bis zur Erfüllung der Leistungen.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Bei Kündigung sind erbrachte Leistungen nach Aufwand abzurechnen; Zwischenergebnisse werden übergeben.
16. Exportkontrolle, Compliance
Der Auftraggeber beachtet einschlägige Export-/Sanktionsvorschriften. Beide Parteien verpflichten sich zu Antikorruption, fairer Vergabe und Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
17. Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht; UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.
- Gerichtsstand ist, soweit zulässig, München.
- Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.
- Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
- Salvatorische Klausel: Unwirksame Bestimmungen berühren die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht; an deren Stelle tritt die gesetzliche Regelung.
- Aufrechnung/Zurückbehaltungsrechte nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.